LBMA - Irreführende Werbung





04.12.2013 - In letzter Zeit wird zunehmend mit irreführenden Werbeaussagen bezüglich der LBMA und dem Status als zertifizierter Hersteller geworben.
In Rundschreiben wird beispielsweise von einem in Heusenstamm ansässigen Unternehmen behauptet man hätte Anfang Dezember 2013 die erste LBMA-zertifizierte Scheideanstalt Deutschlands eröffnet.

Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit.

Auf der Good-Delivery Liste (für Gold und Silber) werden aktuell fünf deutsche Hersteller geführt (Allgemeine, Aurubis, C.Hafner, DODUCO und Heraeus). Der irreführend werbende Marktteilnehmer gehört nicht dazu.

In einem anderen Fall wirbt ein niederländischer Produzent von Pseudomünzen damit dass seine Produkte aus den Rohstoffen von LBMA-zertifizierten Herstellern gefertigt werden. Auch dies ist nicht mit einer LBMA-Zertifizierung zu verwechseln oder zu vergleichen.

Der vielfältige Versuch sich mit fremden Federn zu schmücken unterstreicht zwar die Wichtigkeit einer LBMA-Zertifizierung, kann diese aber nicht ersetzen.

Es empfiehlt sich die Good-Delivery-Listen der LBMA als alleinige Referenz zu betrachten und im Zweifelsfall dort entsprechende Werbeaussagen zu überprüfen.
Insbesondere beim Verkauf von Altgold und -silber sollte man sich an zertifizierte Scheideanstalten wenden – Wie auch bei der Auswahl von Anlagebarren bieten die Good-Delivery-Listen der LBMA eine gute Orientierung.