Neues Kulturgütergesetz ab 2016




Sammelbarren

05.08.2015 - Der 47 Seiten lange Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts sorgt aktuell in Sammlerkreisen für viel Empörung und kontroverse Diskussionen. Sammler und Händlerkreise befürchten dramatische Einschnitte, welche weit am ursprünglichen Ziel der Gesetzgebung vorbei schießen könnten.

Der Entwurf der Beauftragten für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), enthält umfangreiche Vorgaben und Einschränkungen, die auch viele normale Münz- und Barrensammler vor große Hürden stellen könnten.

Kritisiert werden u. a. Passagen, welche nahezu unmögliche Vorgaben zur rückwirkenden Dokumentation auferlegen und quasi eine umgekehrte Beweislast einführen.

Von der Neuregelung betroffen sind nicht nur antike Münzen, für die ab einer Wertschwelle von 100 Euro künftig besondere Pflichten gelten, sondern auch alle Münzen und Sammelbarren ab einem Wert von 2.500 Euro.


Wiederstand gegen die Neuregelung - Die Numismatikerin Frau Dr. Kampmann, Bertreiberin der Informationsplattform MünzenWoche, brachte eine Online-Petition gegen den umstrittenen Gesetzesentwurf ein.

"Wir müssen wir ein gut sichtbares Zeichen setzen, dass die Hunderttausenden von Münzsammlerinnen und Münzsammler in diesem Land kein Kulturgutschutzgesetz wollen, das die bürokratischen Sorgfaltspflichten so unerfüllbar macht, dass jedes Sammeln unmöglich wird" so Frau Dr. Kampmann. Die Petition fordert inhaltliche Nachbesserungen sowie eine stärkere Einbindung von Sammlerverbänden und dem Handel in die Entscheidungsprozesse.
"Das neue Gesetz darf nicht der Grund dafür sein, dass Objekte, deren Provenienz nicht für die vergangenen 20 Jahre nachgewiesen werden kann, erheblich an Wert verlieren, zum Teil sogar überhaupt nicht mehr gehandelt werden können"
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Die Petition gegen den Gesetzesentwurf ist online zugänglich und kann noch bis zum 31.08 anonym oder nahmentlich unterzeichnet werden:



Quelle: Goldbarren-Wiki